Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zuletzt aktualisiert: 28. Februar 2026 · Inkrafttreten: 1. März 2026
- Geltungsbereich und Vertragsparteien
- Begriffsbestimmungen
- Leistungsumfang
- Vertragsschluss
- Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Honorare und Zahlungsbedingungen
- Vertraulichkeit
- Geistiges Eigentum
- Haftung und Haftungsbeschränkung
- Kündigung und Beendigung
- Datenschutz
- Streitbeilegung und anwendbares Recht
- Änderungen der AGB
- Salvatorische Klausel
1. Geltungsbereich und Vertragsparteien
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Beratungsleistungen, die von zyphorara (Stadthausstrasse 115, 8640 Rapperswil, Schweiz) gegenüber dem Auftraggeber erbracht werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn zyphorara diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Durch die Beauftragung von zyphorara erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis mit diesen AGB.
2. Begriffsbestimmungen
- «zyphorara»: Das Beratungsunternehmen mit Sitz in Rapperswil.
- «Auftraggeber»: Das Unternehmen oder die natürliche Person, die Leistungen von zyphorara beauftragt.
- «Auftrag»: Die schriftlich bestätigte Beauftragung einer oder mehrerer Beratungsleistungen.
- «Leistungen»: Alle Beratungs-, Coaching- und Analysetätigkeiten von zyphorara gemäss dem jeweiligen Auftrag.
3. Leistungsumfang
zyphorara erbringt Beratungsleistungen in den Bereichen Leadership Development, Kundenbeziehungsanalyse und Partnerschafts- bzw. Allianzberatung. Der genaue Umfang jeder Beauftragung wird in einem schriftlichen Angebot oder einer Auftragsbestätigung festgelegt. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung beider Parteien.
zyphorara erbringt Dienstleistungen als Auftragnehmer und nicht als Arbeitnehmer des Auftraggebers. Die Leistungserbringung beinhaltet keine Erfolgsgarantie für spezifische Ergebnisse; zyphorara ist zu sorgfältiger Arbeit nach aktuellem Fachstand verpflichtet.
4. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das schriftliche Angebot von zyphorara annimmt. Die Annahme kann per E-Mail oder durch Unterzeichnung erfolgen. Mündliche Absprachen sind nur bindend, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Für den Vertragsschluss ist die Handlungsfähigkeit im Sinne des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (ZGB) sowie — bei juristischen Personen — die entsprechende Vertretungsbefugnis erforderlich. zyphorara richtet seine Leistungen an Unternehmen und Führungspersonen ab 18 Jahren.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt zyphorara rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Ansprechpersonen zur Verfügung. Verzögerungen, die auf unzureichende Mitwirkung zurückzuführen sind, begründen keine Haftung von zyphorara und können zu einer Anpassung von Terminen und Honoraren führen.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass alle im Rahmen des Mandats einbezogenen Mitarbeitenden über die Beratungsarbeit informiert sind und dieser zugestimmt haben, soweit notwendig.
6. Honorare und Zahlungsbedingungen
Die Honorare sind im jeweiligen Angebot ausgewiesen und verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern anwendbar.
- Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.
- Bei Zahlungsverzug ist zyphorara berechtigt, Verzugszinsen von 5 % per annum zu berechnen.
- Bei längeren Mandaten können Abschlagszahlungen vereinbart werden.
- Bereits erbrachte Leistungen sind auch bei vorzeitiger Beendigung anteilig zu vergüten.
- Reise- und Nebenkosten werden nach Aufwand separat ausgewiesen, sofern nicht anders vereinbart.
7. Vertraulichkeit
zyphorara behandelt alle im Rahmen eines Mandats erhaltenen Informationen streng vertraulich. Diese Verpflichtung gilt zeitlich unbegrenzt über das Ende des Mandats hinaus. Auf Wunsch wird vor Mandatsbeginn eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) unterzeichnet.
Der Auftraggeber verpflichtet sich seinerseits, Methoden, Arbeitsmaterialien und Prozessdokumentationen von zyphorara nicht ohne Zustimmung weiterzugeben.
8. Geistiges Eigentum
Alle im Rahmen eines Mandats spezifisch entwickelten Berichte und Empfehlungen werden dem Auftraggeber zur internen Nutzung überlassen. Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder kommerzielle Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung von zyphorara.
Methoden, Frameworks und generische Werkzeuge, die zyphorara einbringt, verbleiben im geistigen Eigentum von zyphorara.
9. Haftung und Haftungsbeschränkung
zyphorara erbringt Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Beratungsleistungen sind keine Erfolgsversprechen; Empfehlungen beruhen auf den zum Zeitpunkt verfügbaren Informationen.
Die Haftung von zyphorara für direkte Schäden ist auf die Höhe des im betreffenden Mandat bezahlten Honorars beschränkt. Eine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder indirekte Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die gesetzliche Haftung bei grobem Verschulden oder Vorsatz bleibt vorbehalten.
10. Kündigung und Beendigung
Mandate können von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich gekündigt werden, sofern keine andere Frist vereinbart wurde. Bereits geleistete Arbeiten sind anteilig zu vergüten.
zyphorara behält sich das Recht vor, Mandate aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, insbesondere bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen oder schwerwiegender Verletzung der Mitwirkungspflichten. Die Vertraulichkeits- und Eigentumsklauseln (Ziff. 7 und 8) gelten nach Beendigung fort.
11. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss der Datenschutzerklärung von zyphorara sowie den anwendbaren Datenschutzgesetzen, insbesondere dem revidierten Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG).
12. Streitbeilegung und anwendbares Recht
Diese AGB unterstehen Schweizer Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Rapperswil, Kanton St. Gallen, Schweiz, sofern zwingende gesetzliche Vorschriften keinen anderen Gerichtsstand vorschreiben.
Die Parteien verpflichten sich, bei Streitigkeiten zunächst eine gütliche Einigung zu suchen. Zu diesem Zweck führen sie vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens mindestens ein schriftliches Schlichtungsgespräch durch.
13. Änderungen der AGB
zyphorara behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die jeweils aktuelle Fassung wird auf der Website veröffentlicht. Für laufende Mandate gelten die AGB in der Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Die fortgesetzte Nutzung nach Bekanntgabe von Änderungen gilt als Zustimmung zu den neuen Bedingungen.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung möglichst nahe kommt.
Kontakt für rechtliche Anfragen
zyphorara · Stadthausstrasse 115 · 8640 Rapperswil
E-Mail: [email protected] · Tel.: +41 43 542 17 52